„Nichts ist so beständig wie der Wandel“ (Heraklit von Ephesus)

Dieser allseits bekannte und mittlerweile gut 2.500 Jahre alte Spruch gilt selbstverständlich auch für Vereine. Und mit der Arbeit im Verein muss sich auch der rechtliche Rahmen des Vereins mitunter wandeln. Das zieht regelmäßig eine Satzungsänderung nach sich und die ist in der Umsetzung etwas komplexer als man es sich vielleicht vorstellt (nachstehend ein Auszug aus den verschiedenen Anforderungen):

  • Jeder Verein hat zu jeder Zeit die Möglichkeit, seine Satzung zu verändern. Dabei ist der Verein aber an eine Reihe von formalen und gesetzlichen Vorgaben gebunden.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt grundsätzlich über Satzungsänderungen. Gefordert ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder
  • In der Einladung zur Mitgliederversammlung muss in der Tagesordnung die geplanten Änderungen benannt werden. Die Einladung muss ohnehin form- und fristgerecht erfolgen.
  • Die Beschlussfassung über die Satzung muss ordnungsgemäß erfolgen, in der Folge muss auch das Protokoll der Versammlung den Anforderungen genügen.
  • Beschlossene Änderungen werden erst mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Die Anmeldung zur Satzungsänderung muss der Vorstand des Vereins bei einem Notar vornehmen.
  • Das Registergericht kann die Satzungsänderung ablehnen, wenn es Eintragungshindernisse feststellt.

Die hier abgelegten Dokumente zeigen die alte Version (die aktuell gültige) unserer Satzung, die neue Version, wie die Satzung aussieht, wenn die Änderungen beschlossen und eingetragen werden, sowie eine Gegenüberstellung und Kommentierung sämtlicher Änderungen. Unsere Mitglieder haben die Synopse sämtlich mit der Einladung (und Tagesordnung) zur Mitgliederversammlung erhalten. Die Spalte Kommentierung soll dabei direkt erklären, warum die eine oder andere Änderung aus unserer Sicht notwendig ist und nun zur Beschlussfassung ansteht.

Fragen zur Satzungsänderung können gerne vorab an vorstand@Heimatverein-Gahlen.de gerichtet werden. Gerne könnt ihr den Vorstand auch direkt ansprechen.

Alte Version der Satzung (hier zum Download als pdf-Datei)

Neue Version der Satzung (hier zum Download als pdf-Datei)

Version Synopse (Gegenüberstellung der beiden Varianten, hier zum Download als pdf-Datei)